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VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220 |
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- VG Augsburg, 12.05.2010 - Au 4 S 10.359
Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplans; Unzulässigkeit eines …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Mit Beschlüssen vom 12. Mai 2010 hat das Verwaltungsgericht Augsburg im Verfahren Au 4 S 10.299 und im Verfahren Au 4 S 10.359 die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederhergestellt.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in diesem Verfahren und den Verfahren Au 4 K 10.298, Au 4 S 10.299, Au 4 K 10.338, Au 4 S 10.359, Au 4 K 10.1208 und Au 4 S 10.1209, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündliche Verhandlung sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
Zu den Einzelheiten der Gründe der Unwirksamkeit des Bebauungsplans vom 18. November 1977 und der Wirksamkeit des Bebauungsplans vom 30. Juli 1971 wird auf den Beschluss des Gerichts vom 12. Mai 2010 im Verfahren Au 4 S 10.359 verwiesen.
Im Übrigen wird diesbezüglich ebenfalls auf den Beschluss vom 12. Mai 2010 im Verfahren Au 4 S 10.359 verwiesen.
Diesbezüglich wird zu den näheren Einzelheiten und zu den Gründen, warum das Gericht den gegen das Gutachten vorgetragenen Bedenken nicht zu folgen vermag, auf den Beschluss vom 12. Mai 2010 im Verfahren Au 4 S 10.359 Bezug genommen.
- VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1208
Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Mountainbike-Übungsgeländes (.) im allgemeinen …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Nachdem aus der Nachbarschaft, unter anderem seitens des Klägers im Parallelverfahren Au 4 K 10.1208, wiederholt auf die zu erwartende Lärmbelästigung und die Genehmigungspflichtigkeit der Errichtung des Mountainbike-Geländes hingewiesen worden war, ließ die Beigeladene zunächst eine schalltechnische Untersuchung des Mountainbike-Geländes ("Bewertung im Hinblick auf die Anforderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung") durch die Firma ... erstellen.Hiergegen haben die Klägerin und ein Wohnungseigentümer, der Kläger des Parallelverfahrens Au 4 K 10.1208, in den Verfahren Au 4 K 10.298 und Au 4 K 10.338 Klage erhoben und beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen anzuordnen.
Dies habe das Verwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss im Verfahren Au 4 S 10.299 unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers im Verfahren Au 4 K 10.1208 zutreffend ausgeführt.
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2010 hat das Gericht im Verfahren Au 4 S 10.1209 den Antrag des Klägers im Parallelverfahren Au 4 K 10.1208 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in diesem Verfahren und den Verfahren Au 4 K 10.298, Au 4 S 10.299, Au 4 K 10.338, Au 4 S 10.359, Au 4 K 10.1208 und Au 4 S 10.1209, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündliche Verhandlung sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- VG Augsburg, 12.05.2010 - Au 4 S 10.299
Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplans; Unzulässigkeit eines …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Mit Beschlüssen vom 12. Mai 2010 hat das Verwaltungsgericht Augsburg im Verfahren Au 4 S 10.299 und im Verfahren Au 4 S 10.359 die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederhergestellt.Zur Begründung wurde auf die Stellungnahmen in den Verfahren Au 4 K 10.298 und Au 4 S 10.299 sowie die Begründung des Bescheides verwiesen.
Dies habe das Verwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss im Verfahren Au 4 S 10.299 unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers im Verfahren Au 4 K 10.1208 zutreffend ausgeführt.
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in diesem Verfahren und den Verfahren Au 4 K 10.298, Au 4 S 10.299, Au 4 K 10.338, Au 4 S 10.359, Au 4 K 10.1208 und Au 4 S 10.1209, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündliche Verhandlung sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 4 S 10.1209
Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Mountainbike-Übungsgeländes (Dirtpark) im …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2010 hat das Gericht im Verfahren Au 4 S 10.1209 den Antrag des Klägers im Parallelverfahren Au 4 K 10.1208 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in diesem Verfahren und den Verfahren Au 4 K 10.298, Au 4 S 10.299, Au 4 K 10.338, Au 4 S 10.359, Au 4 K 10.1208 und Au 4 S 10.1209, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündliche Verhandlung sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- VGH Bayern, 06.07.2005 - 1 B 01.1513
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle in einem Gewerbegebiet
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Das ist vor allem dann der Fall, wenn es gemäß § 15 Abs. 1 BauNVO 1968 unzulässig ist (BayVGH, Urt. vom 6.7.2005 Az. 1 B 01.1513 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Auch wenn in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt ist, dass auch der einzelne Wohnungseigentümer baurechtliche Nachbarrechte wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums in vollem Umfang und aus eigenem Recht (§ 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG) geltend machen kann (BayVGH BayVBl 2004, 664; BayVGH Beschluss vom 21.1.2009 Az. 9 CS 08.1330 - juris; kritisch noch BayVGH BayVBl 2006, 374 [375]), schließt dies nicht aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Beeinträchtigung gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots oder des Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann. - VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1330
Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Auch wenn in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt ist, dass auch der einzelne Wohnungseigentümer baurechtliche Nachbarrechte wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums in vollem Umfang und aus eigenem Recht (§ 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG) geltend machen kann (BayVGH BayVBl 2004, 664; BayVGH Beschluss vom 21.1.2009 Az. 9 CS 08.1330 - juris; kritisch noch BayVGH BayVBl 2006, 374 [375]), schließt dies nicht aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Beeinträchtigung gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots oder des Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann. - VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785
Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz; …
Auszug aus VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1220
Auch wenn in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt ist, dass auch der einzelne Wohnungseigentümer baurechtliche Nachbarrechte wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums in vollem Umfang und aus eigenem Recht (§ 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG) geltend machen kann (BayVGH BayVBl 2004, 664; BayVGH Beschluss vom 21.1.2009 Az. 9 CS 08.1330 - juris; kritisch noch BayVGH BayVBl 2006, 374 [375]), schließt dies nicht aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Beeinträchtigung gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots oder des Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann.
- VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 4 K 10.1208
Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Mountainbike-Übungsgeländes (.) im allgemeinen …
Im Baugenehmigungsverfahren nahm die Klägerin des Parallelverfahrens Au 4 K 10.1220, dahingehend Stellung, dass der Bebauungsplan zwar ein allgemeines Wohngebiet festsetze, tatsächlich aber von einem reinen Wohngebiet auszugehen sei, in dem nach der BauNVO 1968 Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig seien.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren Au 4 K 10.298, Au 4 S 10.299, Au 4 K 10.338, Au 4 S 10.359, Au 4 S 10.1209 und Au 4 K 10.1220, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündliche Verhandlung sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
Dass auch die Wohnungseigentümergemeinschaft im Parallelverfahren Au 4 K 10.1220 gegen das Vorhaben vorgeht, schließt die Geltendmachung eigener in seinem Sondereigentum gründender Rechte seitens des Klägers nicht aus.
- VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 4 S 10.1209
Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Mountainbike-Übungsgeländes (Dirtpark) im …
Im Baugenehmigungsverfahren nahm die Wohnungseigentümergemeinschaft ...straße ... bis ... und ... bis ..., die im Parallelverfahren Au 4 K 10.1220 ebenfalls gegen das streitgegenständliche Vorhaben vorgeht, dahingehend Stellung, dass der Bebauungsplan zwar ein allgemeines Wohngebiet festsetze, tatsächlich aber von einem reinen Wohngebiet auszugehen sei, in dem nach der BauNVO 1968 Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig seien.